Gemäß gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24, vom 10. März 2023 haben alle aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter*innen, Bewerber und andere Beschäftigte, Mitglieder der Gesellschaftsorgane, freiberuflich Beschäftigte und andere Dritte die Möglichkeit vertraulich Verstöße gegen geltende Gesetze oder betriebsinterne Normen zu machen. Alle Angaben wahrheitsgemäß und fundiert beschrieben werden, sowie Verletzungen von italienischen oder europäischen Gesetze zu Gegenstand haben.
Ihre eingegebenen Daten werden vertraulich aufbereitet und der gemeldete Vorfall untersucht. Dabei werden alle Angaben zu Ihrer Person vertraulich behandelt, d.h. nicht den vorgesetzten und leitenden Stellen oder anderen Personen im Unternehmen mitgeteilt, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Sind Sie der Ansicht der die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der meldenden Person verletzt wurden, haben Sie die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden
(
https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing).